AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen der Firma Fahrzeugpflege Zoldak, Inh. Krzysztof Zoldak

Ladeburger Weg 13
13509 Berlin
Tel. 030 / 23 92 10 29 Fax 030 / 23 92 10 31
E-Mail: info@fahrzeugpflege-zoldak.de 
Web: www.fahrzeugpflege-zoldak.de
(im folgenden Anbieter genannt)

und den Kunden
(im folgenden Auftraggeber genannt) 

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). 
1.2. Die Leistungen Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Autokosmetik, Lackversiegelung, Dellenentfernung ohne zu Lackieren, Smart-Repair, ect. erbringt der Anbieter über ihre Betriebsstätte Bismarckstraße 7, 10625 Berlin. Die büromäßige Hauptniederlassung befindet sich im Ladeburger Weg 13, 13509 Berlin.
1.3. Für Auftraggeber, die in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), gilt: Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4. Unsere AGB sind in unserem Büro, und auf unserer Internetseite, veröffentlicht und stehen für alle unsere Auftraggeber jederzeit zur Verfügung.
1.5 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.6 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.


§ 2 Anwendbares Recht

Sämtliche Beziehungen zwischen dem Anbieter und ihren Auftraggebern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Erfüllungsort 

Erfüllungsort für alle Leistungen bei nicht gewerblichen Auftraggebern des Anbietres aus Verträgen ist unsere Betriebsstätte Bismarckstraße 7, 10625 Berlin bzw. Teltower Damm 266b, 14167 Berlin. Bei gewerblichen Auftraggebern, z.B. Autohäusern, kann sofern geeignete Betriebsstätten vorhanden sind, der Erfüllungsort vor Ort sein.

§ 4 Gerichtsstand

4.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
4.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
4.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Anbieters II. Dienstleistungen

§ 5 Terminvereinbarungen

5.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung / Aufbereitung / Dellenentfernung / Smart-Repair erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung.
5.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§ 6 Arbeitsausfall / Terminverschiebung

6.1. Sollte der Auftraggeber aus berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, hat er dies spätestens 24 Stunden vor Beginn der Erfüllung des Auftrages dem Anbieter zu melden.
6.2. Wird der Anbieter über den Rücktritt des Auftraggebers nicht rechtzeitig informiert, so beträgt der Schadenersatzanspruch für den Arbeitsausfall 50 % vom Auftragswert, soweit vom Anbieter kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche entstehen auch bei weiteren Vertragsverstößen.
6.3. Der Auftraggeber willigt mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsformular in die obige Vereinbarung ein. §3 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.4. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen bzw. Wertsachen gemacht werden. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug ( Vordruck – Übergabeprotokoll ). Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.5. Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.6 Nach den durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug muss der Auftraggeber das Übergabeformular (Abholprotokoll) unterzeichnen. In diesem werden alle Vorschäden am Fahrzeug vermerkt und das einwandfrei durchführen der gewählten Leistungen bestätigt.
6.7. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

§ 7 Preise / Pauschalpreise

7.1. Die Preise gelten für den in dem Auftragsformular oder kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO.
7.2. Die Preise des Anbieters bezüglich der Kfz- Reinigung und Pflege sind im Allgemeinen vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad abhängig. Alle angegebene Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
7.3. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
7.4. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
7.5. Die endgültige Preise der Reinigung bzw. Reparatur werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

§ 8 Kostenvoranschlag

8.1. Der Anbieter ermittelt auf Wunsch der Auftraggeber, bevor die Auftragserteilung zu Stande kommt, den Gesamtbetrag seines Aufwands. Dies ist in schriftlicher Form eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
8.2. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird eine keine Gebühr erhoben.
8.3. Alle mündlichen Auskünfte bezüglich Kosten, soweit sie nicht einen schon bestehenden Auftrag betreffen, sind unverbindlich.

§ 9 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

9.1. Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Kartenzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
9.2 Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftrag schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

§ 10 Komplexe Dienstleistungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten (z.B. früherer Schaden, nachträgliche Ausrüstung, Tuning, Sonderausstattung, frühere Reparaturen etc.), ansonsten übernimmt der Anbieter keine Haftung für eventuell entstandene Schäden.

§ 11 Fahrzeugüberführung

11.1. Der Anbieter bietet Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt. Der Preis für die Überführung wird gesondert berechnet.
11.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftragsformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
11.3. Bei komplexen Dienstleistungen (§10) wird das Fahrzeug nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
11.4. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe

§ 12 Fahrzeug – Unterbringungskosten, Parkkosten

12.1. Das Zustellungsdatum und die Zustellungszeit, ebenso wie Abholdatum, sind auf dem Auftrag vermerkt. Sollte das Fahrzeug außer der angegebenen Terminen zugestellt, oder abgeholt werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung in dieser Zeit für den Wagen.
12.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Fahrzeug spätestens nach einem Arbeitstag nach dem vereinbarten Abholtermin abzuholen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen werden, werden automatisch zur Rechnung die Parkkosten angerechnet: 5€ pro angefangener Parktag.

§ 13 Haftung und Garantie 

13.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
13.2. Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
13.3. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
13.4. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
13.5. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Aufweichungen führen. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
13.6. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kunststoffschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
13.7. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und im gesamten Fahrzeug.
13.8. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, Motortuning, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§ 14 Reklamationen

14.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
14.2. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit Verlassen des Firmengeländes.
14.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
14.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
14.5. Alle Reklamationen werden ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung in Betracht gezogen.
14.6. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten einholen.
14.7. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen.

§ 15 Datenschutz

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Anbieter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Lizenzierungen, Versicherungen, etc.) zu übermitteln.



Stand: Berlin der 26.07.19